Abgesehen von Sonderregelungen (z.B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:
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Das Zwischenzeugnis wird am letzten
Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2020/21 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 12. Februar 2021 ausgegeben.
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Das Jahreszeugnis wird am letzten
Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2020/21 ist dies der 29. Juli 2021.
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An Grundschulen wird das
Zwischenzeugnis grundsätzlich ebenfalls am 12. Februar 2021 ausgegeben. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die
Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt. In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und
Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen
Fächern. Für das Schuljahr 2020/21 ist dies der 22. Januar 2021. Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Für das Schuljahr 2020/2021 ist dies der 3. Mai 2021.