Lernentwicklungsgespräch in der Grundschule


Grundschulen in Bayern haben seit dem Schuljahr 2014/2015 die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen. Die Entscheidung hierüber trifft jede Grundschule in eigener Zuständigkeit.  

Die Alternative eines dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs anstelle des Zwischenzeugnisses wurde im Rahmen des vierjährigen Schulversuchs Flexible Grundschule erprobt und sowohl von Lehrkräften als auch von Eltern sehr positiv beurteilt. Auf der Basis dieser Erfahrungen wird diese Maßnahme nun allen Grundschulen ermöglicht.

Das Zwischenzeugnis kann nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres. Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.