Zeugnisse und Zeugnistermine


Abgesehen von Sonderregelungen (z.B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:

  • Das Zwischenzeugnis wird am Freitag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. 
  • Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. 
  • An Grundschulen wird das Zwischenzeugnis grundsätzlich ebenfalls am Freitag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgegeben. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt.
  • In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.