Übertrittsbestimmungen


Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich.
Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten.

Im Folgenden sind die Bestimmungen für einen Übertritt auf die Realschule oder auf das Gymnasium aufgelistet.


 

Übertritt in die 5. Klasse der Realschule


Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht

in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis)

 

  • bis 2,66: 
    Übertritt uneingeschränkt möglich
  • in allen anderen Fällen:
    Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
    (d.h. mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3)

    Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.

 

Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums


Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis)

 

  • bis 2,33: 
    Übertritt uneingeschränkt möglich
  • in allen anderen Fällen:
    Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich


Übertritt an die M7, M8 und M9


Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch

in der Jahrgangsstufe 6 (im Jahreszeugnis)

 

 

  • bis 2,66 (M7) und bis 2,33 (M8 und M9): 
    Übertritt uneingeschränkt möglich
  • in allen anderen Fällen:
    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich

Übertritt an die M10


Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch

im Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in der 9. Jahrgangsstufe: 

  • bis 2,33 : 
    Übertritt uneingeschränkt möglich
  • in allen anderen Fällen:
    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich

 

Für den Probeunterricht wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Mittelschule.