Informationen für Lehrkräfte

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Datenschutzbeauftragter 

 

Ansprechpartner:

 

Matthias Ernst, Anton-Balster-Mittelschule Neustadt a. d. Donau

Tel: 09445 971811

datenschutz@mittelschule-neustadt.de

 

Seit dem Schujahr 2013/14 wurde gemäß Art.25 Abs. 2 Satz 2 des bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) mit der Wirkung vom 01.08.2013 je Schulamtsbezirk eine Lehrkraft (aus dem Grundschul-, Mittelschul oder Förderbereich) oder eine Förderlehrerin bzw. ein Förderlehrer aus dem Schulamtsbezirk durch die fachliche Leiterin oder den fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamtes zum Datenschutzbeauftragten für alle Grundschulen, Mittelschulen und Förderschlen im Schulamtsbezirk bestellt.

 

 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:

  • Führen der datenschutzrechtlichen Freigabeverfahren im Verfahrensordner
  • Beratung und Klärung bei datenschutzrechtlichen Fragen

 

Der Datenschutzbeauftragte ist stets nur beratend tätig. Er gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

Er ist in seine Eigenschaft unmittelbarer der fachlichen Leiterin bzw. dem fachlichen Leiter des jeweiligen Schulamtes unterstellt (vgl. Art.25 Abs. 3 Satz 1 BayDSG). Er ist in seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden (Art. 25 Abs. 3 Satz 4 BayDSG).

 

Bildbroschüre "Datenschutz in der Schule": https://datenschutz.alp.dillingen.de/docs/flyer/Broschuere_Schule.pdf

Der bayerische Datenschutzbeauftragte: https://www.datenschutz-bayern.de