Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet
jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig
die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich.
Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein
System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten.
Im Folgenden sind die Bestimmungen für einen Übertritt auf die Realschule oder auf das Gymnasium aufgelistet.
Übertritt in die 5. Klasse der Realschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
Übertritt an die M7, M8 und M9
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch
in der Jahrgangsstufe 6 (im Jahreszeugnis):
Übertritt an die M10
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch
im Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in der 9. Jahrgangsstufe:
Der Probeunterricht findet statt: Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Mittelschule.